Kinderhände - Illustration

Fragen und Antworten

Ich habe gehört Sie nehmen keine Patienten mehr auf – stimmt das?

Tatsächlich können wir derzeit nicht mehr alle Patienten/innen die uns kontaktieren betreuen; sollte Ihr Kind jedoch unter einem Jahr sein und nicht kinderärztlich betreut werden oder sind sie neu in die Region Schrobenhausen gezogen dürfen Sie sich selbstverständlich an uns wenden

Was muss ich zu den Terminen mitbringen?

Bitte bringen Sie für Ihren Säugling eine Wickelunterlage mit. Sollten Sie einen Termin für eine Vorsorge oder Impfung haben, können wir diese nur durchführen mit den entsprechenden Dokumenten wie das gelbe Heft, bzw. den Impfpass.

Beachten Sie bitte, dass nur eine Begleitperson in unserer Praxis zugelassen ist

Gerne dürfen Sie den Anamnesebogen, der sich unter Download auf unserer Homepage befindet bereits ausgefüllt mitbringen.

Muss ich die Versichertenkarte meines Kindes mitbringen?

Ja, die Versichertenkarte ist der Nachweis über die gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte Ihr Kind noch keine Versichertenkarte besitzen oder haben Sie diese verloren, benötigen wir einen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern können oder uns auch gerne gleich zufaxen lassen können (Fax: 08252/1063).

Ohne einen Nachweis über die gesetzliche Krankenversicherung müssen wir Ihnen unsere Leistung als Privatleistung in Rechnung stellen und können auch keine kassenärztliche Rezepte ausstellen.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Für planbare, längerfristige und aufwändigere Untersuchungen wie z.B. Vorsorgen, an deren Fristen wir gebunden sind, Entwicklungsdiagnostik, Betreuungskoordination ist ein Vorlauf von 2-3 Monaten notwendig.

Bei kurzen Anliegen oder akuten Erkrankungen versuchen wir Ihnen zeitnah, möglichst am selben Tag zu helfen.

Kann ich auch ohne Termin in die Praxis kommen?

Wir bitten unsere Patienteneltern nicht unangekündigt mit einem Anliegen in die Praxis zu kommen. Bitte rufen Sie unbedingt vorher an!

Unsere Mitarbeiterinnen versuchen den Praxisablauf so zu organisieren, dass wir allen Patienten gerecht werden können und lange Wartezeiten vermieden werden.

Aber wenn ich nur mal eben eine Unterschrift brauche oder ein Rezept?

Auch dann bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme – wir versuchen dann bereits Ihr Anliegen zu bearbeiten bevor Sie in die Praxis kommen.

Kann ich mir eine der Ärztinnen als Hauptbehandelnde aussuchen?

Selbstverständlich können Sie sich die behandelnde Ärztin aussuchen - Frau Dr.Martin arbeitet Di, Mi, Fr; Frau Dr.Schilder Mo, Mi, Do.

Grundsätzlich versuchen wir eine lückenlose Dokumentation dass beide Kolleginnen, die sich einen kassenärztlichen Sitz teilen, über Ihr Kind und dessen Probleme Bescheid wissen.

Wann muss ich mit meinem fiebernden Kind zum Arzt?

Grundsätzlich gilt: wenn Sie sich Sorgen machen –

Allerdings fiebern Kinder im Rahmen von viralen Infekten gern über 3-5 Tage bei in der Regel gutem, stabilen Allgemeinzustand.

Unsere Akutsprechstunde findet aus infektiologischen Gründen nach der präventiven Sprechstunde (Vorsorgen, Impfungen, etc.) erst am Nachmittag statt. Bitte lassen Sie Ihr Kind bis zu diesem Zeitpunkt nicht fiebern, nur weil Sie erst nachmittags einen Arzttermin haben, geeignete Medikamente kann man in der Apotheke rezeptfrei kaufen!

Im akuten Notfall wie Atemnot, Krampfanfall, Kreislaufversagen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112!

Mein Kind hat etwas vermeindlich Giftiges gegessen oder getrunken, was soll ich tun?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Giftnotruf 089/19240 – die Kollegen/innen werden Ihnen mit Rat zur Seite stehen damit Sie ggfs. direkt in der Kinderklinik vorstellig werden

Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen, muss ich in der Praxis Bescheid geben?

Wir sind dankbar über jede Info bzgl. einer Terminabsage!

Viele Patienteneltern warten auf frühere Termine für ihre Anliegen, die wir dann gerne betreuen würden, wenn wir wissen dass Sie nicht kommen können.

Sollte sich bei einem Patienten verpasste Termine ohne Angabe von Gründen häufen, nehmen wir uns das Recht heraus keine weiteren Termine an diesen Patienten zu vergeben.